HACKATHON für alle digitalen Entdecker:innen
12 - 18 JahreUnser nächstes code+design Camp steht vor der Tür - und das endlich wieder in Präsenz! 🥳
Du kommst aus dem Ruhrgebiet, bist zwischen 12 und 18 Jahren alt und möchtest etwas über Programmierung lernen? Dann melde dich ganz einfach bis zum 28.09. über unsere Website für unser kostenloses Camp an. Vorkenntnisse brauchst du keine, denn während des Camps kannst du alles lernen, was du für deine Ideen und Projekte brauchst. 💪
In unserem Herbst-Camp erwarten dich:
✅ Software-Projekte mit erfahrenen Coaches
✅ Coole Stationen, z.B. mit Lego-Robotern & 3D-Drucker...
-
Die Leute, die dort arbeiten, sind unglaublich! Aber es ist eine sehr neue Universität und die Kurse sind nicht wirklich organisiert und richtig vorbereitet. Ich war wirklich begeistert von dem Konzept des Lernens und des Prozesses des "Unterrichtens", das sie haben, aber es hat nicht für mich funktioniert. Ich bin sicher, es wird in Zukunft viel besser sein. Für mich war es eine Verschwendung von Geld und Zeit = (
CODE University of Applied SciencesVon Yesica Mariana Besse am 08. März 2019 -
Ich finde diese Universität aus so vielen verschiedenen Perspektiven erstaunlich. Das Personal ist großartig, Bürokratie ist hier nicht zu finden, hier wird es in der Schule nie langweilig. Wenn Sie dachten, Sie wären zu cool für die Schule, warten Sie, bis Sie diesen Ort überprüft haben.
CODE University of Applied SciencesVon Arjuna Deva am 01. September 2018 -
Die innovativste Universität Deutschlands, die das Hochschulsystem revolutioniert und die digitalen Pioniere von morgen ausbildet.
CODE University of Applied SciencesVon Paula Neuber am 06. Juli 2018 -
🔝Uni
CODE University of Applied SciencesVon Philipp Maximilian “LifeToTheMax” Scharpenack am 02. November 2017
BERLIN CODING AGBs Die Veranstaltung umfasst die Leistungen, welche sich aus dem Programm mit Beginn, zeitlichem Umfang und ggf. Veranstaltungsort ergeben, sowie im Internet auf der Website des Veranstalters unter https://camp.code.berlin eingesehen werden können. Folgende Anlagen sind zur Kenntnis genommen und gelten durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung ebenfalls als angenommen: * Einverständniserklärung zur Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen * Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Ton-, Video- und Bildaufnahmen inklusive Zitatverwendung von Kindern und Jugendlichen (falls im Anmeldeprozesses erteilt) Veranstalter:in und Vertragspartner:in ist die CODE Education GmbH, mit Sitz in: Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin (https://code.berlin). Für die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung gelten folgende Bedingungen (AGBs): ### 1\. Vertragsabschluss und -beginn; Vertragsdauer Die Anmeldung erfolgt durch Übermittlung des online Anmeldeformulars. Das Anmeldeformular sowie die Anlagen müssen jeweils vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bzw. durch Setzen des Hakens im Online-Prozess) sowie mit den erforderlichen Nachweisen/Belegen versehen sein. Mit Einreichung der ordnungsgemäßen Anmeldung wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der gewählten Veranstaltung abgegeben. Der Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebots durch den Veranstalter mittels einer Anmeldebestätigung in Textform (z.B. per E-Mail)zustande. Vertragsbeginn ist das Datum des Zugangs der Anmeldebestätigung auf Teilnehmerinnenseite. Der Vertrag wird für die Dauer der gewählten Veranstaltung geschlossen. Er endet automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem die gewählte Veranstaltung beendet bzw. abgeschlossen ist. ### 2\. Vertragsinhalt; Rechte und Pflichten Inhalt des Vertrages ist die Teilnahme an der gewählten Veranstaltung, die vom Veranstalter organisiert, vorbereitet und durchgeführt wird. Für den konkreten Umfang der Leistungspflichten sind die Beschreibungen und Gebühren gemäß dem in der Anlage beigefügten Programm maßgeblich, welches auch auf der Webseite des Veranstalters unter https://camp.code.berlin eingesehen werden kann. Die An- und Abreise vom Veranstaltungsort obliegt allein den Teilnehmenden und ist kein Bestandteil der Leistungspflichten des Veranstalters. Bei Bedarf wird den Teilnehmenden vom Veranstalter für die Dauer der gewählten Veranstaltung ein Computer-Arbeitsgerät (Laptop) zum Gebrauch am Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt. Für diesen Fall verpflichten sich die Teilnehmenden zur pfleglichen Benutzung unter Wahrung der verkehrsüblichen Sorgfalt sowie zur Rückgabe des erhaltenen Gerätes nach Beendigung der gewählten Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahmean der gewählten Veranstaltung. Sie verpflichten sich ferner, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere die Zusammenkünfte, Treffen oder Schulungen vor Ort nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeitenden und Coaches des Veranstalters im Rahmen der Hausordnung zu folgen. Ergänzend wird Bezug genommen auf die als Anlage beigefügten Verhaltens-Guidelines des Veranstalters (Code of Conduct), zu deren Einhaltung sich die Teilnehmenden durch Abschluss dieses Vertrages verpflichten. ### 3\. Vorzeitige Vertragsbeendigung (Rücktritt/Kündigung) durch die angemeldete Person Der/Die Teilnehmende kann von diesem Vertrag bis spätestens 10 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (z.B. online, E- Mail, Brief, Fax) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ### 4\. Stornierung/Verschiebung der Veranstaltung; Kündigung durch den Veranstalter Die Durchführung der gewählten Veranstaltung ist davon abhängig, dass die erforderliche Mindestteilnehmer:innenzahl von 30 erreicht wird. Für den Fall der Unterschreitung der erforderlichen Mindestanzahl von Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, bis spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung entweder zu stornieren oder zu verschieben. Der Veranstalter behält sich außerdem die Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung insbesondere in folgenden Fällen vor: * höhere Gewalt (Naturkatastrophen etc.) * kurzfristiger Ausfall eines oder mehrerer Coaches vor Ort (z.B. wegen Erkrankung) * Verweigerung/Wegfall behördlicher Genehmigungen (z.B. wegen Corona) * Störungen im Geschäftsbetrieb, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind Nach Beginn der gewählten Veranstaltung und während ihrer vereinbarten Dauer kann der Vertrag für den Fall eines wiederholten Verstoßes eines Teilnehmenden gegen die gemäß Ziff. 2\. dieses Vertrages als Anlage beigefügten Verhaltens- Guidelines des Veranstalters (Code of Conduct) vom Veranstalter jederzeit zum Ablauf des jeweiligen Tages gekündigt werden. Das Recht des Veranstalters auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ### 5\. Haftung Für etwaige Schadensersatzansprüche aller Art, die sich insbesondere aus Planung, Organisation, Aufsicht und Durchführung der Veranstaltung oder deren Stornierung oder Verschiebung beiderseitig ergeben könnten, richtet sich die Haftung der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für von den Teilnehmenden zur gewählten Veranstaltung mitgebrachte Sachen, insbesondere auch für eigene Computer-Arbeitsgeräte (Laptops) der Teilnehmenden, wird die Haftung des Veranstalters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. ### 6\. Datenschutz Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Teilnehmenden erfolgt ausschließlich gemäß den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie u.a. dem Telemediengesetz (TMG). Mit Anmeldung zu der gewünschten Veranstaltung willigen die Teilnehmenden bzw. die erziehungsberechtigten Personen bei Teilnehmenden unter 18 Jahren ein, dass ihre bzw. ihre und die der teilnehmenden Person, personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Adresse und Telekommunikationsverbindungen (Telefon (Festnetz und mobil) sowie E-Mail), durch den Veranstalter elektronisch erfasst, genutzt, bearbeitet und im erforderlichen Umfang weitergeleitet werden (z.B. an Coaches). Ergänzend wird auf den Inhalt der als Anlage beigefügten Hinweise zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß DSGVO für Neuverträge Bezug genommen. Eine Erklärung hinsichtlich der Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Ton-, Video-, und Bildaufnahmen und Zitatverwendung von Kindern und Jugendlichen ist ebenfalls als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der ordnungsgemäßen Anmeldung von Seiten der Teilnehmenden und bei Teilnehmenden unter 16 Jahren zusätzlich von den jeweiligen erziehungsberechtigten Personen (Erklärung erfolgt durch das Setzen des entsprechenden Hackens während des Anmeldeprozesses). ### 7\. Urheberrechte Die Arbeitsunterlagen der gewählten Veranstaltung (Schriftstücke, Hefte, Mappen, Broschüren, Mails, elektronische Dateien oder sonstige Daten) unterliegen dem Urheberrechtsschutz sowie den sonstigen gesetzlichen Schutzrechten. Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der an der Veranstaltung Teilnehmenden bestimmt. Jede andere Nutzung, insbesondere jede Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verbreitung ist ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts (§§ 44a ff UrhG) bleiben unberührt. Unabhängig von der Frage, ob an einer konkreten Arbeitsunterlage ein Urheberrecht oder ein sonstiges Schutzrecht besteht, verpflichten sich die Teilnehmenden mit dieser Anmeldung vertraglich, die Arbeitsunterlagen nur für den persönlichen Gebrauch zu verwenden und weitere Nutzungen – wie vorstehend beschrieben – zu unterlassen. Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle etwaigen nach Urheberrecht schutzfähigen Arbeitsergebnisse ein, die während der Dauer der Veranstaltung erstellt werden. ### 8\. Bestandteile der Anmeldung und des Vertrages; Erklärung über den Inhalt Bestandteile der Anmeldung sowie des sich darauf gründenden Teilnahmevertrages sind: * Einverständniserklärung zur Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen * Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Ton-, Video- und Bildaufnahmen von Kindern und Jugendlichen inkl. Zitatnutzung * Verhaltens-Guidelines (Code of Conduct) * Hinweise zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß DSGVO für Neuverträge * Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern und Eltern Mit der Unterzeichnung der Anmeldung, bzw. dem Absenden der Online- Anmeldung wird bestätigt, dass die vorstehenden Bestandteile ausgehändigt sowie deren Inhalte zur Kenntnis genommen und akzeptiert worden sind. Die vorstehenden Bestandteile gelten mit Vertragsschluss als wirksam vereinbarter Vertragsinhalt zwischen den Parteien. ### 9\. Einwilligung zur künftigen Information; Schlussbestimmungen Mit Abschluss dieses Vertrages besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Veranstalter die in der Anmeldung mitgeteilten Telekommunikationsdaten dazu verwenden darf, die Teilnehmenden über künftige Veranstaltungen zu informieren und für Zwecke der Koordination und bei Nachfragen zur Teilnahme an der Veranstaltung des Veranstalters genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit in Textform gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anmeldung sowie des hierauf abgeschlossenen Teilnahmevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der Anmeldung bzw. des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für den Fall, dass die Anmeldung bzw. der Vertrag sich als lückenhaft erweist. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.