Beachcamp für Teens auf ENGLISCH am Beetzsee
12 - 16 JahreAll you need is fun and action on the beach!
Entdecken und Erleben
Auf geht`s in den Sommerferien 2024 zu einzigartigen Wassersporterlebnissen auf und am schönen Beetzsee. Und hast du auch Lust, am Strand mit deinen Freunden und den Trainern nur englisch zu sprechen und die Bewegungsabläufe in englisch erklärt zu bekommen?
Du wirst sicherer in der Fremdsprache im Alltag und hast jede Menge Wasserspaß dabei. Du erhälst von erfahrenen Trainer:innen eine professionelle Einweisung im Umgang mit Board und Paddel beim Stand-Up-Paddling und kannst dein Talent und de...
- Kinderbetreuung
- Überweisung
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Von den 10 Spirtarten fielen einige aus, weil der Trainer erkrankt war. Das war vielleicht auch der Grund, dass 29 Kinder von nur 2 Personen betreut wurden. Definitiv zu wenig. Unserem Sohn hat‘s im Großen und Ganzen ganz gut gefallen; wiederholen möchte er es aber nicht. Zum Vergleich: Auf der Hortreise zuvor, die nur halb so teuer war, gab‘s für 23 Kinder 3 Betreuende und alles lief nach Plan.
10 Sportarten in 7 Tagen - Sportferien in BrandenburgVon LeAndrea am 24. Juli 2018 -
Meine Tochter war zusammen mit einer Freundin in den Osterferien eher spontan dort und sie wollten nicht mehr weg. Super Preis, Vollverpflegung, abwechslungsreiches Programm, sehr liebe Betreuung vor Ort. Wir werden wohl wiederkommen. Sehr empfehlenswert!
Hoch zu Ross im MärchenschlossVon muskoka08 am 28. April 2019 -
Liebes Kiju-Team, erst einmal ganz herzlichen Dank für die wunderschöne und abenteuerreiche Zeit im Sport- & Zeltcamp am Beetzsee. Es hat meinen Jungs (12/10) wirklich sehr viel Spaß gemacht. Es war ihr erstes richtiges Feriencamp und obwohl sie skeptisch waren und ich sehr nervös, sind wir nun alle überglücklich und begeistert. Schöne Ideen & Aktionen plus super nette & lustige Betreuer haben für unvergessliche Erlebnisse gesorgt. Wir kommen wieder :) und erzählen es gern weiter.
KIJU Ferienservice GmbHVon Joey Grit Winkler am 02. September 2024 -
Meiner Tochter, 8, hat im KiJu-Wassersportcamp in Lütow auf Usedom 2023 eine schöne Zeit verbracht und berichtet von vielen tollen Erlebnissen. Ihre Betreuerinnen waren sehr nett, auch die Kinder untereinander. Trotz wechselhaften Wetters, mit relativ viel Regen, blieb die Stimmung gut. Ich habe sie am Ende vom Camp abgeholt und konnte den Ort kennenlernen (auf der Hintour ist sie mit den anderen mit dem Bus angereist). Das Camp ist schön gelegen, Blick auf das Achterwasser, oft tolle Sonnenuntergänge. Die Zelte sind gepflegt, die sanitären Einrichtungen auf dem Campingplatz sauber. Es gibt einen Feuerplatz mit Bänken, ein Aufenthaltszelt und - etwas entfernt auf dem weitläufigen Gelände, einen Essensraum. Gegessen wurde vor allem im überdachten Freien davor. Die Mitarbeiter im Wassersportcamp sind freundlich und engagiert bei den Schnupperkursen. Dank gestellter Ausrüstung (Neoprenanzüge etc.) konnten die Kinder auch bei kühleren Temperaturen ins Wasser, ohne zu frieren. Es gab viele Spiele und auch eine geführte Naturwanderung durch das Naturschutzgebiet Südspitze Gnitz. Mein Eindruck ist, dass Camp hat Kindern eine gute Mischung aus Natur-, Wassersport- und Gemeinschaftserlebnissen geboten. Das KiJu-Team bestand aus erfahrenen und jüngeren Betreuern, die meinem Kind eine sehr schöne Ferienzeit ermöglicht haben. Vielen lieben Dank dafür!
KIJU Ferienservice GmbHVon Stefanie Cable am 15. August 2023 -
Unser Kind ist bereits 4 mal gereist. Alles unterschiedliche Reiseziele. Von Bezahlung bis Reise und Aufenthalt konnten wir nie etwas bemängeln. Unser Kind war immer begeistert und drängelt schon ob wir gebucht haben. Allerdings ist unser Kind ein fröhlicher Sonnenschein und stets guter Dinge. Besonders waren die Tage im Heidepark. Davon wird immer geschwärmt, dort hat man auf Nachfrage sogar heiße Milch mit Honig bei Halsschmerzen vom Camp aus gemacht.
KIJU Ferienservice GmbHVon Hexe&Teufel am 25. Februar 2023 -
Unsere Tochter musste aufgrund persönlicher Umstände spontan für eine Woche in das Feriencamp. Uns war zunächst mulmig zumute; war es ihre erste Reise allein, mit Übernachtung. Und dann gleich 6 Nächte. Die Abwicklung war sehr freundlich und die Begrüßung durch die Betreuer vor Ort war herzlich. Wir hatten ein gutes Gefühl, sie dort zu lassen. Aufgrund ihrer Erzählungen, muss es auch während ihres Aufenthalt sehr schön gewesen sein. Sie hat soweit nichts Negatives berichtet und möchte unbedingt im nächsten Jahr nochmal daran teilnehmen. Einen Stern ziehen wir ab, weil im Camp selbst auch Mobiltelefone erlaubt sind. Davon abgesehen, dass 7/8 Jährige nicht zwingend ein Solches benötigen, ist rumdaddeln auf dem Smartphone in einem Feriencamp im Wald nicht unbedingt das, was wir als Eltern erwarten. Wobei hier die Kritik eher an die Eltern geht und nicht an das Camp oder den Veranstalter. Man könnte selbstverständlich ein Mobiltelefon bei den Betreuern hinterlegen, falls das Heimweh zu groß wird, aber auch das wird von den Betreuern gut gehandelt. Die kennen Heimweh sehr gut! Also weg mit den Handys eurer Kinder und lasst sie die wunderschöne Natur genießen. Lasst eure Kinder einfach mal Kind sein! Wir kommen bestimmt wieder! :)
KIJU Ferienservice GmbHVon Mana Tee (Mana Tee) am 09. August 2021 -
Ich bin für knapp 10 Jahre jedes Jahr mit KiJu ins Ferienlager gefahren. Jedes Mal war schöner als das andere. Die Betreuer waren kompetent und haben sich gut um die Kinder und Jugendlichen gekümmert. Die Freizeitaktivitäten wurden stets spannend und abwechslungsreich gestaltet und es wurde nie langweilig. Ich würde KiJu Reisen immer wieder empfehlen!
KIJU Ferienservice GmbHVon Lea Krause am 01. September 2020 -
Der Sohn einer sehr guten Freundin war mit auf Gruppentour und absolut begeistert. Sie auch, alles top organisiert, kommuniziert und durchgeführt.
KIJU Ferienservice GmbHVon Sebastian Schwebke am 26. August 2020 -
Also unsere Tochter kommt zwar morgen früh erst wieder und wird berichten können, was ich aber als Elternteil hier mal zurück lassen kann und möchte, dass es eine tolle Kommunikation mit den Betreuern vor Ort gab (es ging um eine Skireise- Snowboard fahren), was die Versorgung in Problematischen Situationen anging. Bruch eines Snowboard Boots. Sie sind sogar finanziell in Vorleistung gegangen (haben wir bei anderen Veranstaltern noch nicht erlebt, wenn es Probleme gab), waren im telefonischen Kontakt mit uns und haben sich gekümmert. Mal schauen was das Kind ergänzend zu Unterkunft und Verpflegung spricht.
KIJU Ferienservice GmbHVon Manuela Henschke am 07. Februar 2020



Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 06.03.2020) Weitere vorvertragliche Informationen finden Sie weiter unten. 1. Geltung der gesetzlichen Regelungen Für die mit der KI JU Ferienservice GmbH geschlossenen Pauschalreiseverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. 2. Bezahlung a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen. b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4c zu belasten. Der Rücktritt des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn er für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Kunden nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Reiseveranstalter im Verzug der Annahme ist. 3. Leistungsänderungen Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Veranstalter einseitig ändern, allerdings nur dann, wenn die Änderungen unerheblich sind. Der Veranstalter hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reise bzw. des Aufenthalts erklärt wird. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. b) Tritt der Kunde vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf seine Vergütung. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist und wenn nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort im Sinne der Regelung des §651h Absatz 3 BGB erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweilig vereinbarten Preis verlangen. c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises Rücktritt ab 10 Tage vor Reisbeginn 80% des Reisepreises bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. e) Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Beschränkung der Haftung a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird. b) Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 6. Rechtswahl und Gerichtsstand Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Vertragspartner der Sitz des Veranstalters. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Weitere vorvertragliche Informationen 1. Bezahlung a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen. b) Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI JU Ferienservice GmbH ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen. c) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen KI JU Ferienservice GmbH der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. 2. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten Die Reisenden können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe der Rücktrittsgebühr ist unter Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI JU Ferienservice GmbH geregelt. 3. Rücktritt des Reiseveranstalters nach §651h (4) BGB Nach §651h Absatz 4 Satz1 Nummer 1 BGB kann der Reiseveranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn zugegangen sein. 4. Reiseversicherungen Den Reisenden wird empfohlen, eine Reisekostenrücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen. Die Reisenden können eine solche Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl abschließen. Die KI JU Ferienservice GmbH vermittelt auf Wunsch Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen, Auslandsreise-Krankenversicherungen bei der Union Reiseversicherung AG sowie Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherungsaktiengesellschaft. 5. Verantwortlichkeiten des Reiseveranstalters a) Die KI JU Ferienservice GmbH ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich. b) Die KIJU Ferienservice GmbH ist gemäß §651q BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. 6. Kontaktdaten des Reiseveranstalters Benötigt der Reisende Unterstützung nach §651q BGB oder will er einen Reisemangel anzeigen, kann er sich an die KIJU Ferienservice GmbH wenden unter: Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Tel.: 0302933190, 017661964108, E-Mail: anfrage@kiju-reisen.de 7. Obliegenheiten des Reisenden bei Reisemängeln Dem Reisenden obliegt es, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. 8. Erreichbarkeit Minderjähriger auf Reisen Bei Minderjährigen , die ohne Begleitung durch einen Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, kann eine unmittelbare Verbindung von einem Elternteil oder einer anderen berechtigten Person zu dem Minderjährigen oder zu dem an dessen Aufenthaltsort für ihn Verantwortlichen unter der Telefonnummer 0302933190 oder 017661964108 hergestellt werden. 9. Verbraucherstreitbeilegung / Online Streitbeilegungsplattform Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die KI JU Ferienservice GmbH nimmt derzeit nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.