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Onlinekurs: Wie bleiben Kinderfüße gesund?

96% aller Kinder werden mit gesunden Füßen geboren, aber nur 20% erhalten sich diese bis ins Erwachsenenalter. Die Ursache sind u.a. schlecht passende und falsch konzipierte Kinderschuhe. Laut Studien trägt sogar die Mehrheit der Kinder zu kleine Schuhe, obwohl Eltern sie in der Regel für groß genug halten. Wie erhält man Kinderfüße gesund?

Selbst größenmäßig passende Schuhe sind oft ungeeignet: Sie lassen die Fußmuskulatur verkümmern und bringen den Fuß in eine falsche Form. Bei Erwachsenen, aber auch immer mehr Kindern sind Fußfehlstellungen daher sehr verbreitet und nicht nur ein optisches Problem – sie können viele weitere Beschwerden nach sich ziehen, die oft schwierig zu b...

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28.04.2025 - 09.05.2025
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Jeden Tag erscheint ein Video, du musst aber nicht zu bestimmten Zeiten online sein. Die Inhalte kannst du bis acht Wochen nach Kursende jederzeit konsumieren. Fast 250 Fünf-Sterne-Bewertungen sprechen für sich!
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  • Online
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  • Kathrin Mattes
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    Absolut empfehlenswert! Ich habe den Geburtsvorbereitungskurs und den Kurs für gesunde Kinderfüße gemacht. Ich bin total begeistert, Kathrin kann wirklich super verständlich vortragen und arbeitet sehr wissenschaftlich fundiert. Ihr werdet es nicht bereuen!

    Praxis für Physiotherapie - Kathrin Mattes
    Von Nicole Bachschmid am 04. August 2022

    Kinderfußgesundheit ist ein wichtiges Thema und als Mama und Kindergartenpädagogin kann ich den Onlinekurs zum Thema "Wie bleiben Kinderfüße gesund und was zeichnet gute Schuhe aus?" absolut weiterempfehlen! Ich selbst dachte in einem Fachgeschäft, welches unter Mamas gerne weiterempfohlen wird, gut beraten worden zu sein... bis ich den Kurs von Kathrin Mattes besucht habe. Jetzt fühle ich mich fit, auch ohne Beratung die passenden Schuhe für mein Kind auszusuchen :-) Vom richtigen Messen über Schuhempfehlungen bis zu verschiedenen Studien ist alles dabei und kann noch dazu bequem von zu Hause aus gelernt werden ;-)

    Praxis für Physiotherapie - Kathrin Mattes
    Von Steffi Travel am 25. Juli 2022

    Ich habe im Mai/Juni die Kurse für die kindliche Entwicklung und wie Kinderfüße gesund bleiben bei Kathrin gemacht. Pro Kurstag wird ein Video freigegeben und dazwischen gibt es auch Q&As, wofür man als Kursteilnehmer Fragen per Facebook oder Mail an Kathrin richten kann. Die Inhalte sind sehr gut aufbereitet und werden in den Videos verständlich übermittelt. Vor allem die Möglichkeit Fragen zu stellen und diese beantwortet zu bekommen, finde ich wirklich toll. Dass nicht auf jeden Einzelfall eingegangen werden kann, ist für mich total verständlich. Im Kurs für gesunde Kinderfüße wird auch näher auf Barfußschuhe und Kathrins Erfahrungen eingegangen, die ich sehr gut und interessant fand. Vor allem das Sensibilisieren was gute Barfußschuhe ausmachen und was deren Kriterien überhaupt sind, fand ich wirklich toll. Ich fühle mich sehr gut auf die ersten Schritte meines Sohnes vorbereitet! Kathrin hat eine angenehme Stimme und eine positiv ausstrahlende Persönlichkeit. Ich kann beide Kurse wirklich nur wärmstens empfehlen!

    Praxis für Physiotherapie - Kathrin Mattes
    Von Tanja Trappl am 16. Juni 2022

    Ich habe den Onlinekurs "Ermögliche deinem Kind eine optimale Entwicklung" besucht und kann diesen zu 100% weiterempfehlen. Mein Mann und ich haben uns die Videos gemeinsam angesehen und er war auch sehr begeistert davon. Die Themen wurden kurz und prägnant erklärt, sodass es für uns leicht verständlich war. Die Q&A Videos waren auch sehr spannend, erstens da man selber Fragen/Unsicherheiten beim eigenen Kind abklären konnte und zweitens waren auch die Fragen der anderen Teilnehmer sehr spannend anzuhören. Ich freue mich schon auf den zweiten Kurs über die Fußentwicklung und bin gespannt, was wir da auch noch alles lernen dürfen.

    Praxis für Physiotherapie - Kathrin Mattes
    Von Sarah Brandstetter am 06. Mai 2022

    Onlinekurs über Kinderfüße: Ich habe wirklich sehr viel gelernt und fühle mich sehr gut informiert über das richtige Schuhwerk für meine Tochter. Die Videos sind wirklich sehr verständlich und auf das wichtigste konzentriert. Ich habe mich als "Fußlaie" nie mit zu viel Fachsprache überfordert gefühlt und trotzdem ein Grundwissen über den gesunden Fuß bekommen. Die Art und Weise mit den fertigen Videos und dazu den Q&As gefiel mir sehr gut genauso wie die tägliche/häppchenweise Veröffentlichung. So war es nie zu viel auf einmal und man konnte alles verinnerlichen. Vielen Dank und liebe Grüße

    Praxis für Physiotherapie - Kathrin Mattes
    Von Louise Thömmes am 24. Mai 2021
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AGB des Anbieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Behandlungsvertrages
Stand 01.09.2024
Praxis für Physiotherapie
Kathrin Mattes, BSc, Bakk. rer. nat.
Hauptstraße 229/1
2231 Strasshof an der Nordbahn

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt
Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist, z.B. Hausarzt oder Facharzt
(Kinderarzt, Gynäkologe, Orthopäde o.ä., je nach Problemstellung).
Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose
• die Anzahl der Behandlungseinheiten und
• die verordnete Behandlung (z.B. Physiotherapie)
beinhalten.
Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist gesetzlich nur dann erlaubt, wenn Sie die Leistung Ihrer
Physiotherapeutin ausschließlich zur Prävention (=Vorbeugung) in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen
dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten
Ihnen andere behandlungsbedürftige Beschwerden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer
Physiotherapeutin sofort mit.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und
eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt
gegeben. Anamnesegespräch, Befunderhebung und Dokumentation sind Teil der Therapiezeit und eine
Notwendigkeit für sinnvolle Therapie.
Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Das bedeutet, Sie
begleichen die Kosten (siehe Punkt 3.1.) direkt mit Ihrer behandelnden Physiotherapeutin als
Wahltherapeutin und suchen danach bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen
Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden
Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben
werden.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie je nach
Krankenkasse eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen
Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen
Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Ihrer
Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung
vorgelegten Honorarnote. Seit der Corona-Pandemie ist die Bewilligungspflicht bei einigen Kassen ausgesetzt.
1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin
auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde (z.B.
Mutter-Kind-Pass, Arztbriefe, Röntgen, MRT usw.) mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre
Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie ...
• Wohin? –> Behandlungsziel
• Was? –> Maßnahmen der Behandlung
• Wann? –> Behandlungstermine
• Wie lange? –> Behandlungsdauer
• Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
• Bis wann? –> Behandlungsumfang
• Wie viel? –> Kosten der Behandlung
2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten
Maßnahmen wie insbesondere
• persönliche individuelle Behandlung einschließlich Anamnesegespräch, Befunderhebung und Beratung
• behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
• für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und
Bereitstellen individuellen Therapiematerials
• Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur
Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
• bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen
Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen,
privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin
• Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in
der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
• Wissenschaft: Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
• Selbstbestimmung: Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen
Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot
anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.
• Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben, unterliegen der
Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der
Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren,
von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr
Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere
Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen,
wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus
gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2.4. Dokumentation
Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer
Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin. Auf Ihr
Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach
Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeutin und wird über den
gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die
Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden
Ihnen von Ihrer Physiotherapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der folgenden
Honorarliste vom 01.09.2024:
30min Physiotherapie € 66,00
45min Physiotherapie € 99,00
60min Physiotherapie € 132,00
15min Heilmassage € 33,00
3.2. Zahlungsmodus
Ihre Physiotherapeutin stellt Ihnen bei Ende aller Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung eine
Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Der Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) ist der Honorarnote zu entnehmen. Die Bezahlung erfolgt in der
Regel per Überweisung. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihre
Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu
stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen
durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 2,–,
für die zweite Mahnung auf Euro 2,50 und für die dritte Mahnung auf Euro 5,–. Die Gesamtkosten der
Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und
Mahnspesen.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihre Physiotherapeutin ist Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und
vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin Auskunft geben über
Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher
vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihre Physiotherapeutin unterstützt Sie dabei durch
gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann
bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse
Handlungen zu unterlassen.
Erhält Ihre Physiotherapeutin den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht
erreichbar erscheint, wird Sie Ihre Physiotherapeutin darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung
anzubieten.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich
– spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen (per Anruf
oder SMS). Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin
in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, als
Ausfallshonorar in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend
gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus
notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen, auch chefärztlich
bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Physiotherapeutin. Sowohl
Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne
Angabe von Gründen abzubrechen. Ihre Physiotherapeutin wird sich insbesondere zum Abbruch der
Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten
beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen
angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer Physiotherapeutin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht
mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger
Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch
genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger
um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/
satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den
von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von Ihrer Physiotherapeutin
ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein
von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des
Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihre Physiotherapeutin berät Sie
bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu
erwartenden Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers
gegeben werden.
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Kathrin Mattes

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