Tagescamp: Neue Sportarten testen
5 - 13 JahreDu magst Sport, willst verschiedene Sportarten ausprobieren oder möchtest einfach etwas Erleben? Dann bist du bei unserem Sportcamp genau richtig! Unser dynamisches Team zeigt Dir Sport zum Mitmachen.
Du wirst 8 Sportarten kennenlernen und die Grundlagen erlernen. Für die Trainings wirst du nach Alter und Erfahrung in der jeweiligen Sportart in Kleingruppen eingeteilt. Du wolltest schon immer mal etwas Neues ausprobieren? Wir stellen Dir jeden Tag eine neue Sportart vor…
z.B. Tischtennis: Reaktion & Schnelligkeit ist gefragt, wenn wir interessante Ballwechsel spielen!
z.B. Sport-Schießen: Innere Ruhe & Zielgenauigkeit zahlen sich beim Luftgewehrschießen aus.
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- Kinderbetreuung
- Überweisung
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Sporthalle beim TuS Schwanheim 1872 e.V.Saarbrücker Str. 460529 Frankfurt Schwanheim
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Mein Neffe durfte eines der Camps in Karlsruhe miterleben. Von der Organisation bis zum Abschluss des mehrtägigen Camp ist alles gut durchdacht. Die Anmeldung verlief einfach und unkompliziert also konnte ich ihm damit zum Geburtstag eine freude bereiten. Es wurde an alle wesentlichen Punkte in der Anmeldung drauf hingewiesen und einige Wochen später ging es los. Das Camps war sportlich fordernd und es bot eine breite Palette an diversen Sportarten, die er teilweise gar nicht ausgeübt hatte. Er hatte eine Menge Spaß an den Tagen. Er freute sich sehr über sein neues T-shirt mit den Auszeichnungen, die er durch seine Leistungen erworben hatte. Es wurden soweit alle Corona bedenklichen Auflagen eingehalten. Gerne wieder!
Berien GmbHVon Dennis Maxelon am 15. August 2020 -
„Ich fand es gut organgisiert. "Ein- und auschecken" war sehr beruhigend. Jugendherbergen haben im Allgemeinen große Probleme. Ich denke, man darf keinen Hotelstandard voraussetzen, weder beim Essen noch bei der Sauberkeit. Der Empfang beim Auschecken, war rührend und sehr emotional.“
Berien GmbHVon Jessica Stallmeyer am 08. Mai 2025 -
Hat viel Spaß gemacht: Vor allem Tipi bauen. Besuch im Freibad war sehr streng reglementiert. Aus Elternsicht nachvollziehbar. Meine Kinder möchten nächstes Jahr wiederkommen.
Berien GmbHVon Sarah am 06. September 2024 -
Unser Mädchen hat aus Rumänien mitgemacht und hatte eine wunderbare Erfahrung! Das Programm war Klasse, die Betreuung wunderbar so dass sie überhaupt kein Heimweh hatte. Beim Verabschieden von den Kollegen wurde schon der Camp vom nächstem Jahr geplant :)) Sehr empfehlenswert!!
Berien GmbHVon Cristian Mihailescu am 30. Juli 2024 -
Unser Sohn hat mit Berien eine Woche Abenteuer-Urlaub im Feriencamp in Schwerin verbracht. Er war super begeistert - tolles Team, tolles Programm, top organisiert. Wir freuen uns schon auf das nächste Mal!
Berien GmbHVon Sebastian K. am 30. Juli 2024 -
Wir sind mit der Kinderbetreuung sehr zufrieden. Die Angebote sind durchdacht, vielseitig, fördern und einfach sehr gut an alle Altersgruppen angepasst. Wir schätzen auch Menschlichkeit, Offenheit und Flexibilität. Bei der Führung haben wir nur Positives gesehen. Wir würden jedem diese Betreuung empfehlen.
Berien GmbHVon Lena am 24. Juni 2021 -
Tolles Feriencamp mit abwechslungsreichen Angeboten! Mein Kind konnte so viele verschiedene Sportarten und Aktivitäten ausprobieren, dass es am Ende vom Tag immer viel zu erzählen hatte. Ich hatte ein gutes Gefühl dabei und mein Kind hatte sehr viel Spaß und fand die Betreuer super. In den nächsten Ferien gerne wieder!
Berien GmbHVon 1, 2, 3 Mathezauberei am 30. August 2020 -
Immer wieder gerne! Die Kids haben Spaß, sind begeistert und ich habe ein sicheres Gefühl! Jederzeit wieder! Danke 👍🏼
Berien GmbHVon Daniela Reuter am 27. August 2020 -
Mirco ist ein super Typ. Wir haben die Ferienbetreuung sehr gern in Anspruch genommen und waren begeistert - jederzeit wieder!! Macht weiter so! 👍🏻 Viele Grüße Lisa und Max
Berien GmbHVon Max Wolf am 15. August 2020 -
Mein Neffe durfte eines der Camps in Karlsruhe miterleben. Von der Organisation bis zum Abschluss des mehrtägigen Camp ist alles gut durchdacht. Die Anmeldung verlief einfach und unkompliziert also konnte ich ihm damit zum Geburtstag eine freude bereiten. Es wurde an alle wesentlichen Punkte in der Anmeldung drauf hingewiesen und einige Wochen später ging es los. Das Camps war sportlich fordernd und es bot eine breite Palette an diversen Sportarten, die er teilweise gar nicht ausgeübt hatte. Er hatte eine Menge Spaß an den Tagen. Er freute sich sehr über sein neues T-shirt mit den Auszeichnungen, die er durch seine Leistungen erworben hatte. Es wurden soweit alle Corona bedenklichen Auflagen eingehalten. Gerne wieder!
Berien GmbHVon Dennis Maxelon am 15. August 2020 -
„Ich fand es gut organgisiert. "Ein- und auschecken" war sehr beruhigend. Jugendherbergen haben im Allgemeinen große Probleme. Ich denke, man darf keinen Hotelstandard voraussetzen, weder beim Essen noch bei der Sauberkeit. Der Empfang beim Auschecken, war rührend und sehr emotional.“
Berien GmbHVon Jessica Stallmeyer am 08. Mai 2025


Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltung 1. Übernachtungscamps: Im folgenden Reisen genannt. Für die mit der Berien GmbH geschlossenen Pauschalreiseverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. 2. Tagescamps: Im folgenden Tagesveranstaltung genannt. Für die mit der Berien GmbH geschlossene Tagesveranstaltungverträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 2 Zustandekommen des Vertrages Der Pauschalreisevertrag/ Tagesveranstaltungvertrag besteht erst, wenn die von den Erziehungsberechtigten getätigte Buchung per Mail (mit dem Betreff “Buchungsbestätigung Feriencamp bei Berien…”) von der Berien GmbH bestätigt wird. § 3 Vertragsgegenstand zwischen Erziehungsberechtigten – im folgenden auch Kunde genannt – und der Berien GmbH 1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Pauschalreise/ Tagesveranstaltung entsprechend der Leistungsbeschreibung. 2. Wenn das Kind an einer Pauschalreise/ Tagesveranstaltung der Berien GmbH teilnimmt, müssen beide Erziehungsberechtigten den Vertrag mit der Berien GmbH abschließen. Ist bei der Anmeldung nur ein Erziehungsberechtigter angegeben, gehen wir davon aus, dass nur ein Erwachsener erziehungsberechtigt ist. § 4 Bezahlung 1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen. 2. Bei Tagesveranstaltungen gilt: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Tagesveranstaltungspreises fällig. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Tagesveranstaltungsbeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen. 3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Berien GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag/ Tagesveranstaltungsvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Paragraph 7 zu belasten. § 5 Nichtinanspruchnahme von Leistungen Nimmt das Kind die Reise/ Tagesveranstaltung nicht oder nicht komplett wahr, obwohl die Berien GmbH zur Vertragserfüllung fähig ist, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises an den Kunden. § 6 Leistungsänderungen Andere Vertragsbedingungen als den Preis kann die Berien GmbH einseitig ändern. Die Berien GmbH hat den Kunden per Mail klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reise-/ Tagesveranstaltung erklärt wird. § 7 Kündigung durch Kunde 1. Der Kunde kann die Teilnahme des Kindes an der Reise/ Tagesveranstaltung ohne Kosten stornieren, wenn dies bis zu 31 Tage vor dem Camp passiert. Die Kündigung muss mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der Berien GmbH. 2. Bei Reisen wird im Falle einer späteren Kündigung folgender Reisepreis fällig: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%, bis zum 25. Tag vor Reiseantritt 60%, bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 70%, bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 10. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%; Bei Tagesveranstaltungen wird im Falle einer späteren Kündigung folgender Tagesveranstaltungspreis fällig: Bis zum 50. Tag vor Tagesveranstaltungsbeginn 40%, bis zum 25. Tag vor Tagesveranstaltungsbeginn 50%, bis zum 20. Tag vor Tagesveranstaltungsbeginn 60%, bis zum 15. Tag vor Tagesveranstaltungsbeginn 80%, ab dem 10. Tag vor Tagesveranstaltungsbeginn bis zum Tag des Tagesveranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt der Tagesveranstaltung 90%. § 8 Kündigung durch Berien GmbH 1. Die Berien GmbH kann den Vertrag zwischen Berien GmbH und Kunde ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise/ Tagesveranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Berien GmbH vom Reisenden/ Tagesveranstaltungsteilnehmer nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich der Reisende/ Tagesveranstaltungsteilnehmer in starkem Maße vertragswidrig verhält. Die Berien GmbH behält den Anspruch auf den Reisepreis. 2. Bei Nichterreichen einer im Hinweistext auf der Homepage angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Berien GmbH von der Reise/ Tagesveranstaltung zurücktreten und zwar 7 Tage vor Reisebeginn/ Tagesveranstaltungsbeginn bei einer Reisedauer/ Veranstaltungsdauer von mehr als sechs Tagen, 3 Tage vor Reisebeginn/ Tagesveranstaltungsbeginn bei einer Reisedauer/ Veranstaltungsdauer von mindestens vier und höchstens sechs Tagen, 3. Absage des Camps durch Berien GmbH Sollte die Reise/ Tagesveranstaltung aus zwingenden Gründen durch die Berien GmbH abgesagt werden, werden dem Kunde bereits an die Berien GmbH gezahlte Teilnahmegebühren, gegebenenfalls anteilig, zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Berien GmbH Kurpromenade 25 76332 Bad Herrenalb info@berien.de Tel.: 0160 8476706 § 9 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss 1. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit bei der Anfahrt sowie während des Camps wird nicht gehaftet. 2. Wenn das Kind Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, werden deren Erziehungsberechtigte zum Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen herangezogen. 3. Eine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder den Verlust von Wertgegenständen wird lediglich übernommen, wenn diese dem Campleiter ausdrücklich zur Aufbewahrung gegeben wurden. 4. Die Berien GmbH haftet nicht für sämtliche Fremdleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Veranstaltungen, Programmbestandteile, öffentlicher Nahverkehr und Bus- und Bahnfahrten etc.). 5. Die Durchführung des Reiseprogramms/ Tagesveranstaltungsprogramms (z. B. Baden, Benutzung von Inlinern, Rad fahren, Slacklining, Schwimmen, Boot fahren etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Soll das Kind an einzelnen Bestandteilen des Programms (z.B. Schwimmen etc.) nicht mitmachen, muss dies in Textform (z. B. im zugesandten Fragebogen oder per Mail) der Berien GmbH mindestens 7 Tage vor Reisebeginn/ Tagesveranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. 6. Ist bei Tagesveranstaltungen vorgesehen, dass das Kind selbstständig und ohne Begleitung den nach Hauseweg antritt, müssen die Erziehungsberechtigten dies in Textform einwilligen. Dies geschieht im Fragebogen: Einwilligung eigenständige Heimreise oder in Papierform beim Campleiter bei Tagesveranstaltungsbeginn. § 10 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle der ungültigen Bestimmung eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen in Schriftform festgelegt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz in Karlsruhe. Als Gerichtsstand wird, sofern rechtlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Karlsruhe vereinbart.