Gut abgesichert in der Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft ist eine besondere Zeit voller Vorfreude, aber auch mit vielen Fragen rund um Gesundheit, Vorsorge und finanzielle Absicherung verbunden. In Deutschland profitieren werdende Mütter von einem umfangreichen Leistungspaket der gesetzlichen Krankenkassen: Von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und wichtigen Tests über Geburtsvorbereitungskurse bis hin zur Hebammenbetreuung werden zahlreiche Kosten übernommen. Doch nicht alle sinnvollen Untersuchungen und Zusatzleistungen sind im gesetzlichen Schutz enthalten. Welche Leistungen die Krankenkassen zahlen, welche Angebote selbst finanziert werden müssen und wie Zusatzversicherungen zusätzlichen Schutz bieten können, zeigen wir in diesem Überblick.
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Auf einen Blick:
1. Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen in Deutschland
2. Mögliche Zusatzleistungen und Selbstzahlerleistungen
3. Private Zusatzversicherungen
1. Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind dazu verpflichtet folgende Leistungen für Schwangere zu übernehmen:
Ausstellen des Mutterpasses
Der Mutterpass wird meist nach dem Feststellen der Schwangerschaft (per Bluttest oder Ultraschall) von eure*r Gynäkolog*in oder Hebamme an euch ausgehändigt.
Vorsorgeuntersuchungen
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen finden zunächst alle vier Wochen und ab der 32. SSW alle zwei Wochen statt. Wenn das Baby zum errechneten Geburtstermin noch nicht geboren wurde, finden die Untersuchungen bis zur Geburt alle zwei Tage statt.
Ultraschalluntersuchungen
Drei Ultraschalluntersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen, die in der Regel um die 10., 20. und 30. SSW erfolgen. Bei unklaren Befunden, vermuteten Entwicklungsstörungen oder einer Risikoschwangerschaft wird ggfs. zusätzlich eine 3D-Ultraschalluntersuchung vorgenommen.
Verschiedene Tests
Bluttests und Infektionsscreenings werden zu Beginn der Schwangerschaft in den Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen. Dabei werden der Rhesusfaktor und Hämoglobin bestimmt sowie Krankheiten wie HIV, Chlamydien, Röteln, Lues (Syphilis) und Hepatitis B ausgeschlossen.
Glukose-Toleranztest
Zur Feststellung, ob eine Schwangerschaftsdiabetes vorliegt, wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ein Glukose-Toleranztest durchgeführt.
Impfungen
Für Schwangere werden Impfungen gegen Keuchhusten und saisonale Influenza von der Krankenkasse übernommen.
Gut zu wissen!
Seit 2021 ist das sogenannte Baby-Fernsehen verboten! Diese 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen, die einzig und alleine dem Zweck dienen, Bilder oder Filme vom Ungeborenen zu machen, sind medizinisch nicht notwendig und dürfen zum Schutz des Fötus nicht mehr durchgeführt werden, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schall-Energie am Knochen absorbiert wird.
Sonstige Leistungen
Neben den oben genannten Leistungen werden auch Geburtsvorbereitungskurse (ausschließlich für Gebärende, der/die Partner*in muss dafür selbst aufkommen) von der Krankenkasse bezahlt und auch die Kosten für Hebammen und Geburtshelfer*innen werden übernommen. Falls werdende Eltern keine Beleghebamme, sondern ihre Hebamme, die auch die Vor- und Nachsorge übernimmt, bei der Geburt dabei haben möchten, muss diese sogenannte Rufbereitschaft privat gezahlt werden.
Für Schwangere und Mütter, die während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht in der Lage sind, ihren Haushalt weiterzuführen, gibt es außerdem die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann.
2. Mögliche Zusatzleistungen und Selbstzahlerleistungen während der Schwangerschaft

Neben den Regelleistungen gibt es Untersuchungen, die in der Schwangerschaft durchgeführt werden können, aber i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Zu diesen Zusatzleistungen gehören z.B.
Ersttrimesterscreening (zwischen der 11.+14 SSW)
Das Ersttrimesterscreening berechnet mit Hilfe eines Bluttests und der Nackenfaltenmessung des Babys die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Chromosomen-Abweichungen. Es kann keine Diagnose gestellt werden, es werden lediglich Wahrscheinlichkeiten berechnet. Häufig werden außerdem im Rahmen dieser Untersuchung mit Hilfe des Ultraschalls Fehlbildungen erkannt und das Risiko berechnet, ob die Schwangere an Präeklampsie erkrankt. Wenn die Ergebnisse des Ersttrimesterscreenings auffällig sind, werden i.d.R. weitere Untersuchungen angeordnet. Das Ersttrimester-Screening ist eine Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Die Kosten belaufen sich im Schnitt auf 120-250 Euro.
Was ist eine Präeklampsie?
Präeklampsie ist eine hypertensive Schwangerschaftserkrankung, die nur in der Schwangerschaft oder im Wochenbett auftreten kann. Ihr Hauptsymptom ist ein erhöhter Blutdruck (Hypertonie) ist. Tritt dieser zusammen mit Organschäden (meistens der Leber oder Niere) auf, besteht in der Regel eine Präeklampsie. Die Präeklampsie tritt bei etwa 2-5% aller Schwangerschaften auf.
Feindiagnostik – Organultraschall (zwischen der 19. und 23. SSW)
Bei dieser Untersuchung werden die Organe des Fötus gründlich untersucht. Es wird z.B. geprüft, ob das Herz im richtigen Rhythmus schlägt. Diese Untersuchung wird gemacht, wenn es Auffälligkeiten während der regulären Ultraschalluntersuchungen gab oder die Krankengeschichte der Eltern ein Risiko für das Ungeborene wahrscheinlich machen. Werdende Eltern können diese Untersuchung auf Wunsch auch ohne Anlass vornehmen lassen, müssen die Kosten dann aber selbst tragen.
Test auf Toxoplasmose (Beginn der Schwangerschaft)
Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die bei Auftreten in der Schwangerschaft schwere Schäden beim Ungeborenen verursachen kann. Sie wird meist über Katzenkontakt oder durch das Essen von rohem Fleisch oder Fisch, Rohmilchprodukten sowie ungewaschenem Gemüse übertragen. Mittels einer Blutuntersuchung kann ermittelt werden, ob die Schwangere bereits Antikörper gegen Toxoplasmose hat. Die Infektion verläuft oft symptomlos und viele Schwangere sind durch eine frühere Erkrankung geschützt. Da es kein Teil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge ist, müssen die Kosten von der Schwangeren selbst getragen werden.
Test auf B-Streptokokken (36. SSW)
Wenn eine Infektion mit B-Streptokokken unter der Geburt besteht, kann diese beim Baby zu einer häufig schwer oder sogar tödlich verlaufenden Neugeboren-Sepsis führen, die oft übersehen wird, da diese zunächst meist keine Symptome verursacht. Eine Infektion mit B-Streptokokken kann leicht mit Penicillin behandelt werden, daher raten amerikanische und europäische Expert*innen dazu, in der 36. Schwangerschaftswoche eine routinemäßige Entnahme eines Scheiden- oder Gebärmutterhals-Abstriches auf B- Streptokokken vorzunehmen. In Deutschland ist dieser Test kein Teil der regulären Vorsorge und muss daher privat gezahlt werden.
Akupunktur in der Schwangerschaft (ab der 36. Schwangerschaftswoche)
Die zu der traditionellen Chinesischen Medizin gehörende Akupunktur kann zum Ende der Schwangerschaft eingesetzt werden, um Schwangerschaftsbeschwerden (z.B. Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit, …) zu verringern oder Angst vor der Geburt sowie Wehenschmerzen zu lindern. Eine Studie der Mannheimer Frauenklinik zeigt, dass sich durch geburtsvorbereitende Akupunktur der Geburtsverlauf um etwa zwei Stunden verkürzen kann. In der Regel werden ab der 36. SSW drei Akupunktursitzungen empfohlen. Die Kosten hierfür werden nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Nahrungsergänzungsmittel
In der Schwangerschaft besteht ein erhöhter Nährstoffbedarf, z.B. bei Folsäure, Jod und Eisen. Ärzt*innen empfehlen Schwangeren häufig Nahrungsergänzungsmittel, um die wichtigsten Nährstoffe und Vitamine abzudecken. Diese Nahrungsergänzungsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht bezahlt.
Gut zu wissen!
Einige dieser Untersuchungen werden unter bestimmten Umständen von den Krankenkassen gezahlt. Dazu gehören u.a. folgende Faktoren:
- Es besteht eine Vorerkrankung der Schwangeren (z.B. Diabetes mellitus).
- Es gab Probleme in der Frühschwangerschaft (z.B. Infektion der werdenden Mutter).
- Die Schwangere ist älter als 35 Jahre.
Bei Unsicherheiten solltet ihr immer eure Gynäkolog*in ansprechen!
3. Private Zusatzversicherungen: Ergänzung zum gesetzlichen Schutz

Wenn ihr euch für eure Schwangerschaft (und danach) zusätzlich absichern wollt, gibt es je nach Bedürfnissen unterschiedliche Möglichkeiten. Wichtig ist, dass die meisten Zusatzversicherungen vor Eintreten einer Schwangerschaft abgeschlossen werden müssen, damit die Zusatzleistungen auch während der Schwangerschaft bestehen.
Empfehlenswerte Zusatzversicherungen für die Schwangerschaft sind:
Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung ist wahrscheinlich nicht nur für angehende Schwangere eine gute Idee. Viele moderne Zahnbehandlungsmethoden werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und können durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Schwangere sind aufgrund der hormonellen Veränderungen oft besonders anfällig für Karies und Zahnfleischentzündungen. Daher ist es ratsam, sich noch verstärkter um die Zahngesundheit zu kümmern und z.B. auch eine zusätzliche Zahnreinigung vornehmen zu lassen. Diese wird dann von den meisten Zahnzusatzversicherungen gezahlt.
Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung werden Chefarztbehandlungen und Einbettzimmer bezahlt (sollten diese im Krankenhaus verfügbar sein). Sollten diese Punkte euch wichtig sein, ist ein Abschluss vor der Schwangerschaft anzuraten.
Ambulante Zusatzversicherung
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung könnt ihr zusätzliche Untersuchungen vornehmen lassen. Die Leistungen variieren je nach Zusatzversicherung, für Schwangere sind es z.B. alternative Heilmethoden wie Akupunktur, homöopathische Mittel gegen Übelkeit oder der Test auf Toxoplasmose.
Pflegezusatzversicherung
Eine private Pflegezusatzversicherung kann man oft während der Schwangerschaft nicht abschließen. Eine vorher bestehende Pflegeversicherung kann jedoch bis kurz nach der Geburt auch ohne Gesundheitsprüfung auf das Baby erweitert werden. Dies ist z.B. wichtig, wenn unter der Geburt etwas passiert und das Neugeborene auf Zusatzleistungen angewiesen wäre.
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